Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jübek Open Air GmbH
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
- Jugendliche unter 18 Jahren haben die Veranstaltung um spätestens 24 Uhr zu verlassen.
Jungendliche unter 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Es wird in diesem Fall eine Kontrolle anhand der Personalausweise vorgenommen. Bei abweichendem Nachnamen ist die Erziehungsberechtigung anhand geeigneter behördlicher Dokumente nachzuweisen.
Kinder unter 14 Jahren haben freien Eintritt, wenn durch einen Kinderausweis mit Lichtbild das Alter nachgewiesen wurde. Wenn das Dokument nicht vorliegt, wird der freie Eintritt nicht gewährt.
Es wird auf der Veranstaltung keine schriftliche Übertragung der Erziehungsberechtigung akzeptiert. - In Ein- und Ausgangsnähe kann es zu Gedränge und im Bühnenbereichen zu Stagediving kommen, hierfür übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Bei dieser Musikveranstaltung kann aufgrund der Lautstärke unvermeidlich die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.
- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Haustieren speziell Hunden, alkoholischen Getränken, Plastikflaschen, NS-Gegenständen & Kleidung auf das Festivalgelände ist untersagt. Gefährliche Gegenstände, welche als Waffe benutz werden könnten sind verboten. Bei Nichtbeachtung kann der Einlass verwehrt bzw. Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden, ohne dass Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt, bei der der Ordnungsdienst angewiesen ist, eine Leibesvisitation vorzunehmen.
- Das Recht, aus sonstigem wichtigen Grund den Einlass zu verwehren oder Personen von der Veranstaltung auszuschließen, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht in diesen Fällen nicht, sofern der wichtige Grund von dem Karteninhaber zu vertreten ist.
- Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton- & Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Verstöße werden straf- und urheberrechtlich verfolgt. Der Besucher des Festivals nimmt zur Kenntnis, dass Konzerte und Publikum gefilmt werden. Mit dem Betreten des Festivalgeländes stimmt er ohne besondere Vergütung einer Veröffentlichung in Printmedien, im Fernsehen, Radio, Internet auf DVDs etc der möglicherweise von ihm gemachten Aufnahme zu.
- Das Festivaleintrittsband gibt es an der Bandausgabe gegen Vorlage der Eintrittskarte. Der Zugang zum Infield des Veranstaltungsgeländes ist nur mit dem Eintrittsband gestattet, welches unaufgefordert vorzuzeigen ist. Die Eintrittskarte verliert mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Bei Verlust des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.
- Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsansprüche aus dem oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungsbeginn.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
- Der Käufer ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Kraftfahrzeug auf eigene Gefahr. Wir stellen kostenfreie Parkplätze rund um das Veranstaltungsgelände. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Bitte beachtet beim Parken die Hinweise der Ordnungskräfte.
- Es ist kein offenes Feuer und Grillen erlaubt. Alle auf dem Gelände der Jübek Open Air Revival Party entzündeten Feuer, werden durch die Feuerwehr abgelöscht. Die Kosten für den Einsatz werden dem Verursacher kostenpflichtig in Rechnung gestellt.
- Es ist keine Übernachtung in Zelten möglich. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Es ist weiterhin verboten Unterkünfte aus Stoff und Holz zu errichten z.B. Pavillions, Vorzelte für Wohnwagen, Hütten, etc. Die Kosten für einen sofortigen Abbau durch den Veranstalter werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Der Veranstalter haftet nicht für gestohlenes oder verlorengegangenes Eigentum.
- Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Jeglicher Betrugsverdacht wird sofort zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Kauft Eure Eintrittskarten bitte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen. Die Eintrittskarten sind mit einer Prägung und einem Hologramm versehen und auch nur mit diesem gültig!
- Wir bitten um Beachtung sämtlicher Hinweisschilder.
- Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
- Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss von der Veranstaltung; ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht nicht.
- Die Einlasszeiten zum Festivalgelände & Änderungen werden auf unserer Homepage http://www.jübek-open-air.de veröffentlicht.
Veranstalter:
Jübek Open Air GmbH
Buchenring 30A / D-24855 Jübek
Amtsgericht Flensburg, HRB 8097
ST-IDNR.: DE 1529303192
Geschäftsführer: Maik Frie, Alexander Hansen
Kontakt:
E-Mail: info@juebekopenair.de